Ohne Versicherungsschutz
Mit einer Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz muss ein 20-jähriger Münchner rechnen, der es versäumt hatte, die Haftpflichtversicherung für sein Kleinkraftrad zu verlängern, aber das Fahrzeug dennoch im öffentlichen Straßenverkehr nutzte.
Der Münchner war am Dienstagnachmittag, dem 19.03.13, mit seinem Vespa-Roller die Großhaderner Straße entlang gefahren, als er gegen 16.40 Uhr von der Polizei gestoppt wurde. Den Beamten war aufgefallen, dass am Roller noch das blaue und somit alte Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass es der 20-Jährige schlichtweg vergessen hatte, sich um die Versicherung zu kümmern, was ihn jedoch nicht von einer Anzeige bewahrte. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 20.03.2013
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