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Strafbare „Klebeaktion“

Schon wiederholt war in letzter Zeit vor allem in Planegg und Krailling Klage darüber geführt worden, dass vorwiegend öffentliche Einrichtungen und Verkehrszeichen mit Aufklebern verunstaltet werden, deren Beseitigung nicht nur einen Zeit- und Kostenaufwand verursacht, sondern die betroffenen Gegenstände teilweise auch in ihrer Substanz beeinträchtigt. Generell wird deshalb in solchen Fällen von einem Vergehen der Sachbeschädigung, bei öffentlichen Einrichtungen von gemeinschädlicher Sachbeschädigung ausgegangen.

Gegen zwei 19-Jährige aus Gauting und München hat die Polizei nun Ermittlungen eingeleitet, die am frühen Samstagmorgen, dem 03.05.2014, bei einer derartigen Klebeaktion erwischt wurden. Die beiden waren gegen 02.00 Uhr von einer Streifenbesatzung beobachtet worden, wie sie beim S-Bahnhof in Planegg Aufkleber mit dem Emblem eines namhaften Münchner Fußballvereins auf Fahrkartenautomaten, Schautafeln, Schildern und Lampenmasten anbrachten. Die beiden wurden daraufhin von der Polizei kontrolliert und zur Dienststelle verbracht, wo ihre Identität festgestellt und überprüft wurde. Wie sich bei einer späteren Nachschau herausstellte, waren in der Ungebung bereits zahlreiche private und öffentliche Einrichtungen mit den besagten Aufklebern verunstaltet worden, von denen die beiden jungen Männer noch einige bei sich hatten. Der bislang ermittelte Sachschaden beträgt mehrere Hundert Euro.


Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 05.05.2014


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