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Winterliche Pflichten der Kraftfahrer Fürstenfeldbruck - Maisach:

Es reicht nicht, im Winter am Auto vor Fahrtantritt nur die Scheiben oder ein Guckloch frei zu kratzen. Gerade für Lkw-Fahrer gilt eine erweiterte Schneeräumpflicht: Vor dem Start muss der Fahrer kontrollieren, ob das Dach oder die Plane vereist sind. Schnee und Eis müssen unbedingt entfernt werden, damit sie nicht während der Fahrt vom Dach lösen können.

Genau dieser Umstand war gestern Gegenstand zweier Anzeigen.

Zwischen Fürstenfeldbruck und Maisach lösten sich gestern Nachmittag Schnee und Eisreste vom Dach des Aufliegers eines ausländischen Lkw's und landeten auf der Motorhaube eines entgegenkommenden BMW.

Die Staatsanwaltschaft bejahte den Tatbestand eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr und ordnete eine Sicherheitsleistung von über 1000,- Euro an !

Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurden Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, wozu eine weitere Sicherheitsleistung von über 100,- Euro einbehalten wurde.

Im selben Straßenabschnitt, nur etwa 1 1/5 Stunden früher, ereignete sich der gleiche Vorfall ein zweites Mal. Auch hier lief die "Sache" glimpflich ab; es entstand lediglich Sachschaden.

Die Ermittlungen zum verantwortlichen Lkw-Fahrer dauern noch an.

Die Polizei Olching darf die beiden Vorfälle als Anlaß nehmen, insbesondere die Trucker-Fahrer auf ihre Verfplichtungen hinzuweisen. Das hohe Gefährdungspotential umherfliegender Eisbrocken spiegelt sich auch in der Höhe der Sicherheitsleistung wieder.

Polizei Olching | Bei uns veröffentlicht am 13.02.2013


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