Halloween ist kein Freifahrtschein für Straftaten
Am Vorabend von Allerheiligen wird seit vielen Jahren Halloween
gefeiert. Viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nutzen
dies als willkommenen Anlass zum Feiern und „Partymachen“.
Vielerorts finden in München entsprechende Veranstaltungen
statt. Das aus den USA übernommene Motto „Trick or Treat“ – frei
übersetzt: Leckereien oder Streiche – bietet jedoch keinen
Freifahrtschein zur Begehung von Straftaten.
Denn gerade Sachbeschädigungen sind keine Streiche sondern
Straftaten, die konsequent von der Polizei verfolgt werden. Auch
das Auftreten als Clown hat Grenzen. Wer Menschen verfolgt,
nötigt oder angreift, handelt strafbar. Hierunter kann auch
Erschrecken fallen. Unser Appell lautet deshalb: Feiern: ja –
Straftaten: nein!
Polizei München | Bei uns veröffentlicht am 01.11.2016
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