Vereinspauschale 2016 beantragen!
Den Sport- und Schützenvereinen des Landkreises, denen im letzten Jahr die Vereinspauschale
gewährt wurde, gingen in den letzten Tagen die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen des
Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Vereinspauschale) zu.
Die Zuschussanträge müssen in der Regel in 1-facher Ausfertigung bis spätestens 01.03.2016
(Ausschlussfrist!) vollständig beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingegangen sein.
Fragen zur Vereinspauschale können entweder persönlich beim zuständigen Fachreferat 33
(Schulen, Sport, Kultur) oder telefonisch unter 08141/519-373 geklärt werden.
Die Übungsleiterausweise und Lizenzen müssen dem Antrag im Original beiliegen. Die Aufteilung
einer Voll-Lizenz ist nur zwischen zwei Vereinen möglich; Zusatzlizenzen sind nicht teilbar. Eine
entsprechende Erklärung des Übungsleiters, welcher Verein darüber verfügen kann, ist beizulegen
(Anlage „Lizenzeinsatz“). Alle Lizenzen müssen ausnahmslos zum Stichtag gültig sein.
Jeder eingetragene Verein, der die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten (Erwachsene zäh-
len dabei 1-fach, Kinder und Jugendliche 10-fach, Übungsleiterlizenzen werden entweder als Voll-
lizenz mit 650 Einheiten oder als Zusatzlizenz mit 325 Einheiten gewertet) erreicht, kann den An-
trag auf Gewährung der Vereinspauschale stellen, unabhängig davon, ob er Übungsleiter im
Sportbetrieb einsetzt.
Antragsformulare sowie die Sportförderrichtlinien finden Sie auch auf der Homepage des Landrat-
samtes Fürstenfeldbruck unter Formulare (www.lra-ffb.de/formulare.shtml).
LRA Fürstenfeldbruck | Bei uns veröffentlicht am 25.01.2016
www.BAYregio.de
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