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Entziehung elektrischer Energie

Ein 37jähriger Oberauer, welchem von seinem Stromanbieter schon seit längerer Zeit der Vertrag gekündigt wurde, zapfte kurz entschlossen die Stromleitung seiner Nachbarn an, um seine elektrischen Geräte zu betreiben. Diese wollten sich dies nun nicht länger bieten lassen und riefen die Polizei zu Hilfe.
Wer bei seinem Nachbarn unerlaubt Strom abzweigt, begeht die Straftat „Entziehung elektrischer Energie“. Gegen den 37jährigen Oberauer wurde nun ein entsprechendes Strafverfahren durch die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen auf den Weg gebracht.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 23.12.2018


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