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Verkehrsunfall mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort am 02.07.2015, 18.05 Uhr, in Huglfing, Bundesstraße 2

Ein 67Jähriger aus Polling befuhr mit seinem Pkw die B 2 bei Huglfing in Richtung Murnau. Vor ihm fuhr ein Kleintransporter mit österreichischem Kennzeichen. Vor diesem wiederum fuhr ein landwirtschaftliches Fahrzeug. Als der österreichische Kleintransporter zunächst nicht überholte, setzte der Pollinger seinerseits zum Überholen an. Als er sich dann auf Höhe des Kleintransporters befand, zog der Fahrer dieses Fahrzeuges plötzlich auch nach links, um seinerseits zu überholen. Hierbei hatte er das Fahrzeug des Pollingers wohl übersehen. Der Pollinger konnte einen Aufprall nur durch Bremsen und Ausweichen verhindern und geriet mit seinem Fahrzeug nach links auf das Bankett, wo er auch einen Leitpfosten umfuhr. Nach Beobachtungen des Pollingers blieb der Fahrer des österreichischen Kleintransporters zunächst ca. 100 Meter am rechten Fahrbahnrand stehen, er setzte allerdings kurz darauf seine Fahrt einfach fort, ohne sich um den Vorfall weiter zu kümmern.
Am Pkw des Pollingers entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200 €.

Den Fahrer des Kleintransporters, das Kennzeichen konnte abgelesen werden, erwartet nun ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort.


Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 05.07.2015


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