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Aufenthaltsberechtigung erschlichen.

Mit einem gefälschten Pass hatte sich eine mittlerweile 35- jährige Nigerianerin 2002 eine Aufenthaltsberechtigung für Italien c Dort lebte und arbeitete sie seitdem.

Als der gefälschte Pass „abgelaufen“ war, erhielt sie mit diesem bei ihrer Botschaft sogar einen neuen, diesmal aber echten Pass.

Bei der Kontrolle durch eine Streife der Murnauer Schleierfahndung auf der A95 im Bereich Ohlstadt am gestrigen Mittwoch gegen 11.00 Uhr hatte die ledige Frau dummerweise beide Pässe dabei. Sie befand sich in Begleitung ihres zukünftigen Ehemannes, eines Deutschen.
Bei der Dokumentenüberprüfung ergaben sich Hinweise auf Manipulationen am abgelaufenen Pass. Eine kriminaltechnische Untersuchung beim Landeskriminalamt bestätigte nur kurze Zeit später den Verdacht der Fahnder.

Da gegen die berufslose Frau sonst nichts vorlag, durfte sie nach entsprechender Überprüfung und Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.260,00 € mit ihrem Bräutigam wieder gehen.

Polizei | Bei uns veröffentlicht am 13.08.2010


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