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Ohlstadt / Verkehrsunfall an Bahnübergang

Am 30.08.2013 gegen 22.50 Uhr wurde die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom Notfallmanager der Deutschen Bahn über einen Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Regionalzug informiert. Nach der ersten Mitteilung hat ein Pkw Lenker, welcher von Ohlstadt Richtung Auffahrt B 2 fuhr, die geschlossene Halbschranke am Bahnübergang Weichs (zwischen Ohlstadt und Murnau) umfahren und dabei den herannahenden Regionalzug übersehen. Der Regionalzug erfasste den Pkw vorne rechts und beschädigte ihn nur leicht. Der Lokführer leitete sofort eine Notbremsung ein und musste bei der Begutachtung der Unfallstelle feststellen, dass der Pkw Lenker mit seinem Fzg die Unfallstelle verlassen hatte. Die eintreffende Streifenbeatzung konnte an der Unfallörtlichkeit Lacksplitter sowie Fzg Teile sicherstellen, welche auf das Fabrikat und Farbe des Fzg schließen ließen. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Pkw mit insgesamt 6 Streifenbesatzungen blieb zunächst erfolglos. Gegen 02.00 Uhr meldete sich dann allerdings der Pkw Lenker telefonisch bei der Polizei und gab an, der verantwortliche Fahrzeuglenker zu sein. Bei der Überprüfung des 26 jährigen aus Ohlstadt konnte kein Alkoholkonsum festgestellt werden. Bei der Befragung gab er an, aufgrund des Schocks mit seinem Fzg von der Unfallstelle geflüchtet zu sein. Die Unfallspuren am Unfallort passten mit den am Fahrzeug vorgefundenen Beschädigungen überein. Der Regionalzug war zum Unfallzeitpunkt mit ca. 30 Personen besetzt, welche durch den Unfall unverletzt blieben. Der 26 jährige Ohlstädter blieb ebenfalls unverletzt. Die Zugstrecke zwischen Murnau und Ohlstadt blieb aufgrund des Vorfalls bis ca. 24.00 Uhr komplett gesperrt. Erst nachdem der Notfallmanager der Bahn die Unfallstelle und den Zug begutachtet hatte, wurde der Zugverkehr wieder freigegeben. Am Zug entstand nur leichter Sachschaden. Die genaue Schadenshöhe konnte allerdings durch den Notfallmanager noch nicht beziffert werden. Am Fahrzeug des Ohlstädters entstand ein Sachschaden von ca. 3000 Euro. Dem 26 jährigen Fahrzeuglenker, welcher bis dato bei der Polizei noch nicht auffällig wurde, erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, sowie unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 02.09.2013


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