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Angeblicher Gewinn als Hilfsmittel zum Betrug

Ende April erhielt ein 71-jähriger Otterfinger den Anruf eines angeblichen Notars, in dem ihm ein Geldgewinn von 30.000 € in Aussicht gestellt wurde. Um diesen Geldpreis zu erhalten, müsste er allerdings 527 € vorstrecken, und die Zahlung über Western Union anweisen – diese Bedingung wurde erfüllt. Einige Tage später rief derselbe “Notar” erneut an, weil es wegen aufgetretener Probleme einer neuerlichen Überweisung, diesmal in Höhe von 720 €, bedürfe. Auch dieser Geldtransfer wurde mit Schnellüberweisung in die Türkei abgewickelt. Die Gegenleistung in Form der 30.000 € blieb aus.

Mit der Masche der Gewinnversprechen werden immer wieder Geschädigte geprellt. Es kann nur davor gewarnt werden, den Verlockungen vermeintlich schneller Geldgewinne zu erliegen und der Hartnäckigkeit dubioser Anrufer nachzugeben. Bevor Geld unwiederbringlich überwiesen wird, empfiehlt sich eine sachliche und kritische Betrachtung des Vorgangs.

Polizei Holzkirchen | Bei uns veröffentlicht am 13.05.2010


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