Fahren ohne Fahrerlaubnis nach gerichtlichem Entzug
Am 27.12.2011, gegen 20:40 Uhr, kontrollierten Holzkirchner Polizeibeamte eine 49-jährige Verkäuferin aus Sauerlach, welche mit ihrem Pkw VW die B 13 in Richtung München befuhr. Während der Kontrolle kurz nach Otterfing, stellte sich heraus, dass der 49-Jährigen die Fahrerlaubnis vor einigen Wochen wegen Alkohol im Straßenverkehr gerichtlich entzogen wurde. Dies hinderte die Sauerlacherin aber offenbar nicht, ihr Fahrzeug weiterhin zu benutzen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Ihren Führerschein wird die 49-Jährige ohnehin so schnell nicht wiedersehen.
Polizei Holzkirchen | Bei uns veröffentlicht am 28.12.2011
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