Widerstandshandlung nach Körperverletzung
Am 31.01.2017 um 14:15 Uhr begann ein 55jähriger Peitinger in einem
Schmuckgeschäft herumzupöbeln. Der Geschäftsinhaber verwies ihn daraufhin aus
dem Laden. Beim Verlassen des Ladens schlug der 55jährige unvermittelt mit der
Hand in das Gesicht des Geschäftsinhabers.
Da sich der stark betrunkene Peitinger auch nach Eintreffen der Polizeistreife nicht
beruhigen ließ und um weitere Straftaten zu verhindern, wurde dieser in Gewahrsam
genommen. Der Gewahrsam konnte nur mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt
werden. Der Peitinger versuchte nach den Beamten zu treten und zu schlagen.
Dabei traf er einen Beamten im Gesicht, wodurch dieser leicht verletzt wurde. Des
weiteren beleidigte er die eingesetzten Polizeikräfte. Auch bei der nochmaligen
Durchsuchung in der Polizeizelle leistete er erneut massiven Widerstand.
Den Peitinger erwarten nun Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 01.02.2017
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