
Polling - Unbeaufsichtigtes Räumfeuer
Am Samstag gegen 14:00 Uhr meldete ein Spaziergänger der PI Weilheim, dass er im Wald in der Nähe von Kugelsbühl ein unbeaufsichtigtes Feuer entdeckt hatte. Da weder dort noch bei der Integrierten Leitstelle ein Feuer bekannt war, rückte die Feuerwehr Polling zur Brandstelle an. Dort war zwar kein Einschreiten notwendig, jedoch war der für das Feuer verantwortliche Waldbesitzer nicht vor Ort. Da für den Betrieb dieses an sich nicht erlaubnispflichtigen Feuers aber zwingend eine durchgehende Beaufsichtigung vorgeschrieben ist, wird gegen den Waldbesitzer eine Anzeige nach dem Bayerischen Waldgesetz erstattet.
Grundsätzlich unterliegen Räumfeuer im Wald zwar keiner Meldepflicht, jedoch sollten sie, um unnötige Einsätze der Feuerwehr zu vermeiden, stets bei der Intergrierten Leitstelle angemeldet werden, die für die Alarmierung der Feuerwehren zuständig ist und bei der auch Rauchentwicklungen aus Waldstücken von Passanten gemeldet werden.
Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 11.03.2012
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