
Unfallfahrer kann auf Flucht gestellt werden
POLLING. Ein 43-jähriger Pollinger kam am Freitagabend mit seinem Pkw auf der Ortsverbindungsstraße Polling - Etting von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Bei Eintreffen der Polizei flüchtete der Pollinger zu Fuß. Der 43-Jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, war aber erheblich angetrunken. Gegen ihn wird jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Der 43-jährige Pollinger war am 27.03.2015, gegen 18.00 Uhr, auf der Ortsverbindungsstraße Polling - Etting mit seinem Pkw unterwegs, als er im Auslauf einer Rechtskurve ins Schleudern geriet. Sein Fahrzeug überschlug sich und kam in einem linksseitig an die Fahrbahn angrenzenden Bachbett auf dem Dach zum Liegen. Der Pollinger befreite sich selbst, indem er eine Fensterscheibe einschlug und aus dem Fahrzeug kletterte. Im Anschluss flüchtete er zu Fuß in Richtung Etting.
Auf Grund der Personenbeschreibung eines zufällig vorbeikommenden Zeugen konnte der 43-Jährige von einer Streife der Weilheimer Polizei im Wald gesichtet werden. Beim Anblick der Streife ergriff der Pollinger erneut die Flucht und rannte weiter einen Waldweg entlang. Nach etwa 150 Metern Verfolgung zu Fuß konnte er vom ihm nacheilenden 33-jährigen Polizeibeamten gestellt werden.
Der Grund für seine Flucht ließ sich nach der Festnahme des Pollingers leicht erklären. Er war nicht nur ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, sondern hatte sich auch alkoholisiert ans Steuer gesetzt. Ein Alkotest ergab einen Wert von über 1,1 Promille, weshalb eine Blutentnahme veranlasst wurde.
Am Pkw des Pollingers entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von etwa 5000 Euro. Auf eine weitergehende Versorgung der beim Unfall zugezogenen Kopfplatzwunde verzichtete der 43-Jährige.
Die Feuerwehr Polling, mit zehn Mann am Unfallort, kümmerte sich um die erforderliche Straßenreinigung und das Abbinden von auslaufenden Betriebsflüssigkeiten.
Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 28.03.2015
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