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Verstoß gegen das Feiertagsgesetz

Bei einer Kontrolle am Karfreitag wurde um 00.25 Uhr in einem Club in Murnau festgestellt, daß dort eine Party veranstaltet wurde.
Karfreitag ist ein sog. „Stiller Tag“ an dem jegliche Tanzveranstaltung verboten ist.
Gegen die 53jährige Betreiberin aus Weilheim wurde ein OWi-Verfahren eingeleitet.


Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 28.03.2016


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