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Mit dem falschen Kennzeichen zur Polizei gefahren

Um kurz vor 19 Uhr erschien ein 21jähriger zur Vernehmung in anderer Sache bei
der PI Murnau. Als er jedoch mit seinem Fahrzeug an der Dienststelle vorfuhr, fiel
auf, daß an seinem Fahrzeug sog. Überführungskennzeichen angebracht waren.
Diese Kennzeichen sind nur für bestimmte Fahrten im Zusammenhang mit dem
Zulassungsverfahren bestimmt. Die Fahrt zur Vernehmung ist darin nicht enthalten
und somit erwartet den Murnauer jetzt ein Verfahren nach dem Kraftfahrsteuergesetz
und der Zulassungsverordnung.

Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 27.12.2017


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