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Hunde geschlagen

Dass der freilaufende Hund einer Geschäftsfrau aus dem Obermarkt in Murnau an einer läufigen Hündin der Bekannten eines 35 jährigen Murnauers Gefallen fand, erregte den Mann vermutlich dermaßen, dass er mit dem Fuß zuerst den Hund der Geschäftsfrau und dann den Hund seiner Bekannten schlug.

Der Mann muss nun mit einer Anzeige nach dem Tierschutzgesetz rechnen.

Entgegen der Ansicht des Mannes ist das Freilaufenlassen von Hunden in der Fußgängerzone in Murnau nicht verboten.

Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 30.09.2009


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