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Seehausen/Waffengesetz:

Am 14.10.13 wurde durch einen Hinweis bei einem 54jährigen aus Seehausen eine Langwaffe samt Patronen sichergestellt. Der Mann hat dieses Gewehr von seinem verstorbenen Vater erworben und seit Jahren bei sich ohne erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis und auch nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für vererbte Waffen unverzüglich beim zuständigen Landratsamt eine Erlaubnis zu beantragen ist. Weitere Auskünfte kann man sich dort jederzeit einholen.


Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 15.10.2013


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