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Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage

Trotzdem es sich beim 23.11.14 um einen stillen Feiertag handelt (Totensonntag), an dem ab 02:00 Uhr nur Unterhaltungsveranstaltungen mit ernstem Charakter erlaubt sind, war in einer Murnauer Discothek bei einer Kontrolle um 03:30 Uhr voller Betrieb mit lauter Musik und mehreren hundert Gästen. Die sofortige Beendigung wurde angeordnet. Den Betreiber der Discothek erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 24.11.2014


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