BAYERNregional
Rott

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am frühen Dienstagabend wurde ein Rollerfahrer zwischen Reichling und Rott einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der 24-jährige Lenker des Kleinkraftrades nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Des Weiteren hatte der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 70 km/h. Erlaubt für diesen Roller wären allerdings nur 45 km/h gewesen. Den Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld.



Polizei Landsberg | Bei uns veröffentlicht am 01.10.2019


Hier in Rott Weitere Nachrichten aus Rott und Umgebung


Karte mit der Umgebung von Rott

Rott

Pressemitteilungen

Bitte beachten Sie, dass viele dieser Artikel von externen Verfassern stammen und hier lediglich veröffentlicht werden. Wir machen uns deshalb nicht die Meinung der jeweiligen Verfasser zu eigen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten
Kontakt, Impressum, Datenschutz und Nutzungsbedingungen