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Schwifting

Landwirt mit unzulässig breitem Gespann verursacht Verkehrsunfall

Am 28.05., gegen 15:20 Uhr kam es auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Penzing und Schwifting zu einem ungewöhnlichen Verkehrsunfall.
Ein Landwirt aus dem Landkreis fuhr mit seinem Traktor von Schwifitng nach Penzing. Im Bereich der Überführung über die A96 kam ihm ein 45jähriger mit einem Kleintransporter und Anhänger entgegen. Da aber der Landwirt mit seinem Gespann aus Traktor, Ballenpresse und Anhänger die zulässigen Abmessungen weit überschritten hatte, wurde die Fahrbahn für beide Fahrzeuge zu eng. Auch auf eine vorgeschriebene Kennzeichnung hatte der Fahrzeugführer verzichtet.
Der Fahrer des Kleintransporters fuhr an den äußersten rechten Fahrbahnrand, trotzdem streifte der Landwirt mit seinem Anhänger die linke Seite des Kleintransporters und dessen Anhänger.
Bei dem Zusammenstoß wurde keiner verletzt, der Sachschaden beträgt mehrere tausend Euro. Die Fahrzeugkombination des Landwirts wurde am nahe gelegen Feld getrennt.
Aufgrund der Witterung sind zur Zeit wieder viele Landmaschinen auf den Nebenstrecken im Landkreis unterwegs. Die genehmigten Fahrzeugbreiten liegen mittlerweile bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen weit jenseits der üblichen 2,55m. Fahrgeschwindigkeiten von 40 - 50 km/h sind schon die Regel, nicht die Ausnahme. Alle Verkehrsteilnehmer sollten daher vor allem bei entgegenkommenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit eingeschränkten Fahrbahnbreiten rechnen und ihre Geschwindigkeit anpassen.

Polizei Landsberg | Bei uns veröffentlicht am 29.05.2018


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