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Seefeste am Tegernsee: Beleuchtungsvorschriften nach Sonnenuntergang

Die Seefeste am Tegernsee erfreuen sich allseits großer Beliebtheit. Sehr beliebt ist es, sich während des Seefestes mit einem Boot auf dem See aufzuhalten. Ob Ruderboot, Segelboot oder sonstiges Wassergefährt, nach Sonnenuntergang sind hinsichtlich Beleuchtung die Vorschriften zu beachten.
Laut Bayer. Schifffahrtsverordnung sind alle Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb mit einem von allen Seiten sichtbaren, weißen Licht auszustatten und zu beleuchten.
Beim letzten Seefest in Rottach-Egern mussten deswegen einige Bootsführer beanstandet werden. Zum Teil wurden zu schwache, ungeeignete und nicht von allen Seiten erkennbare Lichter verwendet (z.B. Lichtquelle Handy, Kerzen, Windlichter, zu schwache Taschenlampen usw.). Die Polizei Bad Wiessee appelliert deshalb zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer, diese Vorschriften zu beachten.


Polizei Bad Wiessee | Bei uns veröffentlicht am 31.07.2014


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