Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall in Bad Tölz
Ein 39-jähriger Penzberger befuhr am Dienstag, 02.08.2016 gegen 19:15 Uhr mit seinem Pkw Fiat den Moraltpark in Bad Tölz und wollte vom Parkplatz des Hagebaumarktes nach links in die Lenggrieser Straße einbiegen. Für ihn galt das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)
Zur selben Zeit befuhr ein 46-jähriger Tölzer mit seinem Fahrrad „verbotswidrig als Erwachsener“, den westlichen Fußgängerweg der Lenggrieser Straße in Richtung Innenstadt.
Obwohl der Fiat-Fahrer langsam und vorsichtig in den Gehweg einfuhr, übersah er dennoch den bevorrechtigten, von rechts kommenden Fahrradfahrer, in dessen Folge es zu einem leichten Zusammenstoß kam, worauf der Radfahrer stürzte.
Der Radfahrer klagte an der Unfallstelle über leichte Schmerzen im Oberschenkel, einer ärztlichen Behandlung bedurfte er aber nicht.
An Pkw und Fahrrad entstand kein Sachschaden.
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 03.08.2016
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