Ein Fall von illegaler Lichtkopplung
Ein mysteriöser Fall von „Lichtkopplung“ beschäftigte die Polizeiinspektion Bad Tölz nach
Eingang einer schriftlichen Anzeige am 04.10.2016. Der Anzeigeerstatter schildert in seinem
Schreiben Unheimliches, das sich nach dem Tod der Nachbarin in deren seitdem
leerstehenden Haus ereignete. Die Notwendigkeit, die Polizei einzuschalten, sah das Ehepaar,
als sie aufgrund zeitlich konkreter Beobachtungen glaubten, nachweisen zu können, dass in
irgendeiner Form eine Lichtkopplung ihres eigenen mit dem Nachbaranwesen vorgenommen
worden sein musste. Zeitgleich mit dem Einschalten des eigenen Ganglichts war auch das
Nachbarhaus erhellt, zeitlich wurde es dort auch wieder dunkel. Irgendwann ließ sich bei
eingeschaltetem Ganglicht im Nachbarwesen auch eine Person erkennen! Der Verdacht eines
schwerwiegenden Vergehens gem. § 248 c des Strafgesetzbuchs („Entziehung elektrischer
Energie“) und sonstiger mysteriöser Umtriebe stand im Raum. Ein Beamter der
Polizeiinspektion Bad Tölz übernahm die Ermittlungsführung und suchte die
Anzeigenerstatter zuhause auf. Erleichtert wurde er von dem betroffenen Ehepaar in Empfang
genommen und sofort an den Ort des Geschehens geführt. Tatsächlich stellten sich die
Wahrnehmungen der beiden als zutreffend heraus. Bei Einschalten des Lichts war auch das
Nachbarhaus erhellt, genauer gesagt: bei Einschalten der Lampe war im genau
gegenüberliegenden Fenster klar zu erkennen, dass auch dort das Licht anging. Die Situation
wurde noch verblüffender, als im gegenüberliegenden Fenster des Nachbarhauses deutlich zu
erkennen war, dass im Anwesen nebenan sogar eine Lampe aufleuchtete, die der eigenen wie
ein Ei dem anderen glich - was nicht schwer erkennbar war, da bei der Lampe der
Anzeigenerstatter durchaus formmäßig eine gewisse Exzentrik festgestellt werden konnte.
Ganz groß wurde das Erstaunen, als sich beim Bewegen zweier im Gang aufgestellter,
beinahe mannsgroßer Figuren auch im Nachbaranwesen offensichtlich Personen zu bewegen
schienen. Nun versuchte der ermittelnde Beamte vorsichtig, eventuelle Spiegelungseffekte im
direkt gegenüberliegenden Fenster ins Spiel zu bringen - was allerdings kategorisch in Abrede
gestellt wurde. Es galt nun, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dazu wurde die Ehefrau in ein
Nebenzimmer geführt und gebeten, die Lichtverhältnisse aus dem dort geöffneten Fenster zu
beobachten, während der Ehemann mit dem Beamten an den Ort des Geschehens in den Gang
zurückkehrte. Doch wiederum passierte es: Beim Einschalten des eigenen Lichts flammte
auch im Nachbarhaus Licht auf, was die Beobachterin lauthals kund tat: „Sehen Sie, sehen
Sie…..!“ . Dann aber die Wendung: Obwohl die eigene Lampe eingeschaltet blieb, der Strom
also nach wie vor floss, erlosch plötzlich das Licht im Nachbarhaus: der Ermittlungsbeamte hatte die Ganglampe eingeschaltet gelassen, jedoch die Lampe abgedunkelt - was der
Ehemann bestätigen konnte - bzw. musste! Die Ermittlungsakte konnte nun ohne weitere
Überprüfungen von Stromzähler und Unterlagen des Energielieferanten zugeklappt werden!
Ein Fall von „Lichtkopplung“ konnte auch für die Anzeigeerstatter erkennbar ausgeschlossen
werden!
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
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