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Trunkenheit im Verkehr und Vergehen bzgl. Zulassungsverordnung in Bad Tölz

Am Donnerstag, 04.05.2017 gegen 00:05 Uhr wurde Am Oberen Griesfeld eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Im Zuge dieser Kontrolle wurde ein Pkw VW Caddy und dessen Fahrzeugführer, ein 33-jähriger Tölzer kontrolliert.
Bei der Kontrolle wurde durch die Polizeibeamten im Inneren des Fahrzeuges Alkoholgeruch festgestellt und daraufhin ein freiwilliger Alkotest beim Fahrzeugführer durchgeführt. Da der Wert des Alkotests bei über 1,5 Promille lag, wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und der Tölzer auf die Dienststelle zur Blutentnahme verbracht.
Des Weiteren wurde bei der Überprüfung der Kennzeichen festgestellt, dass diese für ein anderes Fahrzeug ausgestellt waren. Der Fahrzeugführer hatte den Pkw erst vor wenigen Tagen gekauft und dieser war noch nicht zugelassen. Stattdessen brachte er einfach die Kennzeichen eines Firmen-Pkw seines Arbeitgebers an dem Caddy an. Daraufhin wurden auch die Kennzeichen sichergestellt.

Den Tölzer erwartet nun ein Führerscheinentzug, sowie eine Geldstrafe. Ferner wird er sich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.


Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 04.05.2017


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