Gemeinsame Jugendschutz- und Gaststättenkontrollen
In der Nacht von Samstag, 23.11.2019, auf Sonntag, 24.11.2019, wurden durch Beamte der Polizeiinspektion Bad Tölz und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familien, Bereich Jugendschutz, des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen im Stadtgebiet mehrere Lokale kontrolliert.
Unterstützt wurden die Kontrollen polizeilicherseits durch die Operativen Ergänzungsdienste Weilheim.
Schwerpunkte bildeten hierbei sowohl jugendschutz- wie auch gaststättenrechtliche Aspekte.
Erfreulicherweise wurden bei den nach Mitternacht durchgeführten Kontrollen keinerlei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
Zwei Gastwirte müssen jedoch mit Anzeigen wegen Verstößen gegen das Gaststättengesetz rechnen, da der Konsum von Getränken außerhalb der genehmigten Schankfläche toleriert worden war (Raucherbereich vor der Türe).
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 30.11.2019
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