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Fahren unter Alkoholeinfluss

Am 31.01.2020 um 22.30 Uhr wurde der Polizeiinspektion Bad Tölz mitgeteilt, dass eine betrunkene Person mit ihrem Pkw in Benediktbeuern umherfahre. An der Halteradresse konnten weder der Pkw VW Golf noch der Halter des Pkw angetroffen werden. Eine Befragung der anwesenden Personen an der Halteradresse ergab, dass der Halter eben einen Freund heimfahre. Kurze Zeit später konnten sowohl der Pkw als auch der Halter zu Hause angetroffen werden. Der 18-jährige Kocheler gab zu, mit dem Pkw unterwegs gewesen zu sein und 2 -3 Bier konsumiert zu haben. Ein freiwillig angebotener Alkotest erbrachte einen Wert von 0,31 mg/l. Der Pkw stand bereits verkehrssicher an der Halteradresse und der Betroffene durfte die Streifenbesatzung zur weiteren Sachbearbeitung auf die Dienststelle begleiten, da der Wert über der 0,25 mg/l-Grenze lag und somit eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG vorliegt.
Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte sowie ein 1-monatiges Fahrverbot. Auch Maßnahmen der Führerscheinstelle werden auf den Fahranfänger zukommen.

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 01.02.2020


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