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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Bad Tölz

Wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird sich eine 39-jährige Lenggrieserin verantworten müssen.
Die Frau wollte am Mittwoch, 11.09.2013 gegen 16:40 Uhr mit ihrem Pkw Skoda, von der August-Moralt-Straße in Bad Tölz, nach links in Richtung Lenggries abbiegen.
Hierbei missachtete die Skoda-Fahrerin, eine vorfahrtsberechtigte, auf der Lenggrieser Straße stadteinwärts fahrende 17-jährige Kradfahrerin aus Bad Tölz.
Das junge Mädchen, welches mit der Honda einer Fahrschule unterwegs war, konnte einen Zusammenstoß zwar gerade noch verhindern, stürzte jedoch aufgrund des Ausweichmanövers.
Obwohl die Skoda-Fahrerin den Sturz des Mädchens beobachtete, entfernte sie sich im Anschluss von der Unfallstelle.
Eine Zeugin, welche den Unfall beobachten konnte, notierte sich das Kennzeichen, worauf die Unfallverursacherin ermittelt werden konnte.

Der entstandene Schaden am Leichtkraftrad (Honda) beläuft sich auf
ca. 1.000.-- Euro.

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 14.09.2013


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