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Verstärkte Kontollen zur Faschingszeit

Wir befinden uns ja schon in der fünften Jahreszeit - rapide nimmt die Zahl der Faschingsbälle im Moment zu. Zu befürchten ist dies allerdings auch bei der Zahl der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer. Wurde kürzlich noch lobend erwähnt, dass die Faschingszeit im letzten Jahr ohne alkoholbedingte Verkehrsunfälle „absolviert“ werden konnte, so sind bereits kurz nach Verkündung dieser Erfolgsbilanz die ersten beiden Verkehrsunfälle unter Beteiligung von alkoholisierten Fahrzeugführern (mit Werten über 1,7 bzw. 2 Promille) zu verzeichnen gewesen. Damit zeigt sich bereits, wie wenig Grund zum Ausruhen die Erfolgsbilanz des Vorjahres darstellt. Mit dem Ziel, die nächsten Unbelehrbaren aus dem Verkehr zu ziehen, bevor es zu Schäden kommt, wird die Faschingszeit ab sofort intensiver von Polizeikontrollen begleitet. Bereits ab 0,3 Promille steht möglicherweise Ungemach ins Haus, das sich zunehmend steigert über 0,5 Promille - Bußgeld und Fahrverbot, 1,1 Promille - Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis und 1,6 Promille - Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis und im Regelfall Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU - im Volksmund „Depperltest“)! Vorsicht sollte auch am nächsten Morgen nach der Feier noch walten: 0,5 Promille sind schnell erreicht allein mit Restalkohol !

Aber genug der Drohungen - die Polizei hört nicht auf, auf die Vernunft der Autofahrer zu setzen nach dem Motto:

„Wer fährt, trinkt nicht!“ (oder anders herum!)


Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 06.02.2014


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