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Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen verbietet teilweise das Befahren der Isar

BAD TÖLZ - WOLFRATSHAUSEN. Am 10.08.2014 hat das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Befahren der Isar von der Tattenkofener Brücke (St. 2369) bis zur Marienbrücke in Wolfratshausen (St. 2070) vom 10.08.2014 bis zum 11.08.2014 verbietet.

Seit dem Hochwasser Ende Juli, Anfang August 2014 hat sich an verschiedenen Stellen in der Isar Treibholz angesammelt. Gleichzeitig haben sich Baumstämme darin verkeilt und stellen zusammen mit den oft nicht sichtbaren, unter Wasser liegenden Ästen eine Gefahr für Schlauchbootfahrer, Kajakfahrer, Kanuten und sonstigen Nutzern dar. Zahlreiche Einsätze der Wasserwacht und des Rettungsdienstes zur Bergung und Rettung verunglückter Wassersportler in den letzten Tagen bestätigen diese Gefahr.

Das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen hat daher das Befahren der Isar von

von der Tattenkofener Brücke (St. 2369)
bis zur Marienbrücke in Wolfratshausen (St. 2070)

untersagt. Das Verbot gilt vom

10.08.2014 bis zum 11.08.2014


Polizeipräsidium Oberbayern Süd | Bei uns veröffentlicht am 12.08.2014


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