Tölzer Diskothek spielt laute Musik trotz stillem Feiertag
Bei Allerheiligen handelt es sich um einen stillen Feiertag. Demnach sind ab 02:00 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen (ohne ernsten Charakter) verboten. Dies nahm ein Diskothekenbetreiber im Tölzer Stadtgebiet nicht so genau, als sich gegen 04:00 Uhr ein Anwohner über laute Musik beschwerte. Als die Beamten vor Ort eintrafen, war die Tanzveranstaltung noch in vollem Gange.
Den Betreiber erwartet nun eine Anzeige.
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 01.11.2015
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