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Weil, Bereich Geretshausen-Schwabhausen - Jagdwilderei nach Wildunfall

Am Montag, 14.11.11, 07.25 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2054 zwischen Ramsach und Schwabhausen, kurz nach der Abzweigung Geretshausen am Waldrand ein Wildunfall, bei dem ein Reh getötet wurde. Das Reh lag am Fahrbahnrand. Die Pkw-Fahrerin meldete den Unfall bei der Polizei.

Als der verständigte Jagdaufseher das Tier abholen wolle, war es nicht mehr aufzufinden. Offensichtlich hatte ein unbekannter Täter zwischen 07.25 und 08.30 Uhr das Reh entwendet.

Wer kann Hinweise geben ?

Für jagdbare Wildtiere besteht ein Aneignungsrecht des jeweiligen Jagdpächters. Eine Mitnahme von getöteten Tieren sogenanntes Fallwild (auch nach einem Verkehrsunfall) ist ein Vergehen der Jagdwilderei nach dem Strafgesetzbuch und ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.

Polizei Landsberg | Bei uns veröffentlicht am 16.11.2011


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