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Tödlicher Armbrustschuss - Haftbefehl erlassen

WESSOBRUNN, LKR. WEILHEIM-SCHONGAU. Nach dem tödlichen Schuss mit einer Armbrust vom gestrigen Sonntag, erließ der Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Der 31-Jährige hat bei Vernehmungen mittlerweile die Tat gestanden und bereits am Montagmorgen bei einer Tatrekonstruktion mitgewirkt. So konnten sich die ermittelnden Beamten und die Staatsanwaltschaft ein Bild von dem Geschehen machen. Ebenfalls am Montagmorgen wurde eine Obduktion der Leiche vorgenommen. Nach deren Ergebnis ist der Bolzenschuss mit der Armbrust todesursächlich gewesen. Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim sicherten am Montag noch Spuren am Tatort und untersuchten den Bauernhof genauestens.

Sowohl Tatverdächtiger als auch Opfer sind polizeilich bereits in Erscheinung getreten und wegen Drogendelikten amtsbekannt. Wie mittlerweile feststeht, wohnte der Tatverdächtige gewöhnlich alleine auf dem Hof, hatte aber, neben vielen wechselnden Gästen, das Opfer wohl einige Zeit vor der Tat bei sich aufgenommen und wohnen lassen. Auch wurden in der Vergangenheit in den ehemaligen Stallungen immer wieder Partys abgehalten. Bei der Zeugin, die den Notruf abgesetzte hatte, handelt es sich um eine 24-jährige Frau aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen, die eine Beziehung mit dem Getöteten hatte.

Wie die Ermittlungen nun ergeben haben, fand in der Nacht vor der Tat ebenfalls eine Party auf dem Bauerhof statt. Offenbar wurde dabei auch reichlich Alkohol konsumiert. Aus noch nicht geklärten Gründen sind Tatverdächtiger und Opfer am frühen Nachmittag in Streit geraten, worauf der 31-Jährige aus einem Nbengebäude eine dort gelagerte Armbrust holte und seinem Kontrahenten, nur wenige Meter vom Eingang entfernt, aus kurzer Distanz in die Brust schoss.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II erließ der Richter am Amtsgericht München Haftbefehl wegen Mordes gegen den 31-jährigen Wessobrunner.


Polizei | Bei uns veröffentlicht am 14.01.2013


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