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Verstoß Waffengesetz in Wielenbach

Im Zuge einer Zwangsentstempelung am 21.08.2015 um 15.45 Uhr wurde bei einem 55-Jährigen aus Wielenbach auf dem Esstisch ein sog. „Butterflymesser“ festgestellt.

Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand, weder der Besitz noch das Führen sind erlaubt. Das Messer wurde sichergestellt und gegen den 55-Jährigen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.


Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 22.08.2015


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