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Inklusionsbewegung Starnberg
Starnberg am Starnberger See (Nordufer)
(Landkreis Starnberg)
Inklusion ist, wenn anders sein normal ist. Wir fordern Inklusion von Anfang an!
Seit Deutschland die UN Resolution ratifiziert hat, dürfen die Eltern den Lernort wählen. Jedoch hat Bayern die Novellierung der bayerischen Schulgesetze nicht weiter entwickelt. Das hat dazu geführt, dass sich die inklusiven Lernbedingungen an den Regelschulen bis heute kaum verbessert haben und bisher nur integrativ unterrichtet wird. Wir wünschen eine Entwicklung von flächendeckender Inklusion an den Regelschulen.
Teilhabe ist ein Menschenrecht und kein Sozialprojekt! Das Festhalten an Förderschulen im Freistaat
ist somit rechtswidrig, denn dies ist weiterhin Selektion und Exklusion!
Nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, welche am 26.03.2009 für Deutschland völkerrechtliche Gültigkeit erlangt hat, dürfen Menschen mit Behinderungen nicht weiter vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Vielmehr ist ihnen ein Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu gewähren. Die Behindertenrechtskonvention führt dadurch zu einem Anspruch auf Teilnahme am Unterricht einer allgemeinen Schule. Die Zuweisung zu einer Förderschule (Sonderschule) ist dadurch fast immer rechtswidrig.
Von-der-Tann-Str. 31





Lage / Karte

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