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Ferienwohnung Haringer in Schliersee
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Ferienwohnung Haringer

Ferienwohnungen Schliersee >

Ferienwohnung bis
max. 4 Personen
Familien-
freundlich
WLAN
WIFI
Park-
platz

Ferienwohnungen und Ferienhäuser aus Schliersee und näherer Umgebung:

Weitere Infos zu Ferienwohnung Haringer:

Gemütlich eingerichtete Ferienwohnung, zentral gelegen.
Idealer Ausgangspunkt für Ausflüge, Wanderungen, Mountainbiketouren etc. für 1-4 Personen, 60 qm Wohnfläche, 2 Schlafzimmer, Küche, Wohnraum, Terrasse, Bad und WC.


Tipps:


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Ihre Vorteile: Keine Buchungsgebühren, keine Provisionen, direkt per E-Mail.

Erwachsene:
Kinder & Alter:
z.B. Besonderheiten, zeitl. Flexibilität
(Haustiere nicht erlaubt)

Datenschutz-Hinweis zur Verarbeitung der Daten gemäß Art. 13 EU-DSGVO

Lage / Karte

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Ausstattung, Belegung & Preise

Max. 4 Personen 60 m² 2 Schlafzimmer
Ausstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & Preise

Belegungskalender:

Leider nicht vorhanden, bitte anfragen.

Weitere Ferienwohnungen (meist mit Belegungskalender) in Schliersee und Umgebung:
www.Schliersee-BAYregio.de/Ferienwohnungen


Preise: (Allgemeine Buchungsbedingungen & Hinweise)

Tagespreis:
Vor- und Nachsaison 58,00 EUR bis 68,00 EUR
Hauptsaison 63,00 EUR bis 73,00 EUR

im Preis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung

zuzüglich Kurtaxe 2 EUR pro Erwachsener, 1 EUR pro Kind (ab dem 6.Lebensjahr), pro Tag

Bitte fragen Sie uns hier direkt und preiswert an (ohne Provisionen oder Buchungsgebühren).

Anfragen? Sonstige Fragen? Kontakt / E-MailAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & PreiseAusstattung, Belegung & Preise

Allgemeine Buchungsbedingungen

BuchungsbedingungenUnser Gastaufnahmevertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmer-/Ferienwohnungreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Ferienwohnung bestellt und zugesagt – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/
Feriewohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Die Kosten für den Gast betragen bei Stornierung bzw.Nichtanreise:
Bei reiner Übernachtung (Ferienwohnung) 90% des vereinbarten Reisepreises.

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer/Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/Ferienwohnung hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

Erfolgt eine vorzeitige Abreise wegen eines Grundes, den der Gastgeber verursacht
hat, wie z.B.im Prospekt angekündigte Leistungen oder in der Buchung gebotene
und vereinbarte Leistungen, die jedoch vor Ort nicht erbracht werden, besteht für
den Gast die Möglichkeit, den Beherbergungsvertrag nach erfolgloser Abmahnung
fristlos zu kündigen. Damit wird er nicht nur von seiner Zahlungsverpflichtung frei,
sondern er hat eventuell auch noch Schadenersatzansprüche gegen den Gastgeber.
Alle anderen Gründe, die im Risikobereich des Gastes liegen bzw. auf höherer Gewalt
zurück zuführen sind, wie z.B.Todesfall, Krankheit, schlechtes Wetter, Natur-
katastrophen oder nicht ausreichende Schneelage, befreien den Gast nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung für den gesamten gebuchten Zeitraum.
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Zimmer/Ferienwohnung muß am
Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach.


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Umgebung / Ausflüge

Schliersee - Schliersee

Schliersee (Landkreis Miesbach) liegt im schönen Oberbayern (Lage / Karte).

Gastgeber

Ferienwohnung Haringer
Haringer Marion
83727 Schliersee
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